Ermäßigter / frei­­er Ein­tritt

Ermäßigter / freier Eintritt

1. Ermäßigter Eintritt

1.1. Besuche an Sonntagen in der Sammlung für alle Besuchenden, soweit sie nicht nach Ziffer 2 freien Eintritt erhalten; der ermäßigte Eintrittspreis beträgt 1 Euro; eine weitere Ermäßigung nach Ziffer 1 wird nicht gewährt

1.2. Geschlossene Reisegesellschaften und Besuchsgruppen aller Art mit mindestens 15 zahlenden Teilnehmenden.

1.3. Teilnehmende an Betriebsausflügen gegen Vorlage einer Bescheinigung der Firma oder der Dienststelle

1.4. Besuchsgruppen unter 15 zahlenden Teilnehmenden, bei denen die Kosten des Besuchs von betreuenden Wohlfahrtsorganisationen voll oder zum Teil getragen werden und in besonderen Ausnahmefällen

1.5. Studierende gegen Vorlage des Studierendenausweises, soweit sie nicht nach Ziffer 2.2 freien Eintritt erhalten

1.6. Schwerbehinderte gegen Vorlage eines Nachweises

1.7. Personen nach Vollendung des 65. Lebensjahres gegen Vorlage des Personalausweises

1.8. Mitglieder des Deutschen Verbands für Kunstgeschichte e.V.

1.9. Mitglieder des Berufsverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler

1.10. Mitglieder der Vereinigung Bildender Künstlerinnen und Künstler in ver.di Bayern

1.11. Freiwillig Wehrdienst Leistende und Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (gegen Ausweis)

1.12. Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahr sowie des Freiwilligen Ökologischen Jahres (gegen Ausweis)

1.13. Kreis- und Stadtheimatpflegende gegen Vorlage des Personalausweises

2. Freier Eintritt

2.1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Schüler:innen über 18 Jahre gegen Vorlage des Schüler:innenausweises

2.2. Studierende der Fachrichtungen Kunst, Kunstgeschichte, Kunstwissenschaft und Kunstpädagogik an Universitäten und Hochschulen gegen Vorlage des Studierendenausweises

2.3. Lehrkräfte, Hochschullehrkräfte und Aufsichtspersonen nach Ziffer 2.1 oder 2.2. bei Museumsbesuchen mit den von ihnen betreuten Gruppen und soweit sie nachweislich das Museum zur Vorbereitung eines solchen Besuchs aufsuchen

2.4. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Schwerbehinderten­ausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson eingetragen ist

2.5. Journalist:innen gegen Vorlage des Presseausweises

2.6. Reiseleiter:innen oder Fremdenführende mit Berufsausweis je Reisegruppe sowie der/ die Kraftfahrer:innen dieser Gruppen

2.7. Mitglieder von ICOM gegen Vorlage des Mitgliedsausweises

2.8. Beschäftigte des Museumspädagogischen Zentrums (MPZ) in München

2.9. Ordentliche Mitglieder der Museumsinitiative e.V. gegen Vorlage des Mitgliedsausweises, Fördernde Mitglieder der Museumsinitiative e.V. gegen Vorlage des Mitgliedsausweises (mit einer Begleitperson), Mitglieder des Stifter:innenkreises der Förder-stiftung Neues Museum in Nürnberg und Freund:innen der Förderstiftung Neues Museum in Nürnberg (jeweils mit einer Begleitperson)

2.10. Mitglieder des Bundestags, des Bundesrats und des Bayerischen Landtags, Kabinettsangehörige der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung

2.11. Diplomatisches Personal, das in der Bundesrepublik Deutschland akkreditiert ist und deren Gäste gegen Vorlage des Diplomatenpasses

2.12. Leiter:innen der im Freistaat Bayern akkreditierten konsularischen Vertretungen gegen Vorlage des konsularischen bzw. honorar-konsularischen Ausweises

2.13. Inhaber:innen der Bayerischen Ehrenamtskarte gegen Vorlage eines Nachweises

2.14. Träger:innen des Bayerischen Verdienstordens, der Bayerischen Rettungsmedaille und des Bayerischen Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst (jeweils mit einer Begleitperson)

3. Sonderregelungen

3.1. Inhaber:innen der NürnbergCard und der Jahreskarte des Bayerischen Nationalmuseums